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   BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20   

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https://dejure.org/2022,34746
BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20 (https://dejure.org/2022,34746)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2022 - X ZR 10/20 (https://dejure.org/2022,34746)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2022 - X ZR 10/20 (https://dejure.org/2022,34746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Scheibenbremse II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Scheibenbremse II

    § 9 S 2 Nr 1 PatG, § 10 Abs 1 PatG
    Mittelbare Patentverletzung: Voraussetzung einer die Erschöpfung verdrängenden Neuherstellung durch den Einbau bestimmter Teile; Verschleiß als maßgebliche Wirkung des eingebauten Teils - Scheibenbremse II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Klagepatent betreffend eine Scheibenbremse insbesondere für Kraftfahrzeuge; Widerspiegelung der technischen Wirkungen einer Erfindung in bestimmten Teilen; Führen ihres Einbaus zu einer die Erschöpfungswirkung verdrängenden Neuherstellung

  • rewis.io

    Scheibenbremse II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 10 Abs. 1 ; PatG § 9 S. 2 Nr. 1
    A) Damit sich die technischen Wirkungen einer Erfindung in bestimmten Teilen widerspiegeln und deren Einbau zu einer die Erschöpfungswirkung verdrängenden Neuherstellung führt, müssen diese in besonderer, auf die Erfindung abgestimmter Weise ausgestaltet sein, um die ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 10 Abs. 1 ; PatG § 9 S. 2 Nr. 1
    Klagepatent betreffend eine Scheibenbremse insbesondere für Kraftfahrzeuge; Widerspiegelung der technischen Wirkungen einer Erfindung in bestimmten Teilen; Führen ihres Einbaus zu einer die Erschöpfungswirkung verdrängenden Neuherstellung

  • datenbank.nwb.de

    Scheibenbremse II

Kurzfassungen/Presse

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Technische Wirkung des Verschleißes bewirkt keine Neuherstellung (Scheibenbremse II)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 235, 80
  • MDR 2023, 312
  • GRUR 2023, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.10.2017 - X ZR 55/16

    Trommeleinheit - Patentverletzungsverfahren wegen des Vertriebs von

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Vom bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht umfasst sind hingegen alle Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, ein patentgemäßes Erzeugnis erneut herzustellen, denn die ausschließliche Herstellungsbefugnis des Patentinhabers wird mit dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Exemplars des patentgemäßen Erzeugnisses nicht erschöpft (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 35 f. - Trommeleinheit).

    Diese ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 53 f. - Trommeleinheit; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 97/11, GRUR 2012, 1118 Rn. 26 - Palettenbehälter II; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 Rn. 27 - Pipettensystem; Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 91 - Flügelradzähler).

    Soweit eine Verkehrsauffassung festgestellt werden kann und die in Rede stehende Maßnahme danach als Neuherstellung anzusehen ist, kommt dem in der Regel ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 54 ff. - Trommeleinheit).

    c) Eine Maßnahme, die nicht schon nach der Verkehrsauffassung als Neuherstellung anzusehen ist, kann patentrechtlich dennoch als solche zu bewerten sein, wenn sich die technischen Wirkungen der Erfindung gerade in den ausgetauschten Teilen widerspiegeln (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 54 - Trommeleinheit).

    Nicht ausreichend ist in diesem Zusammenhang, wenn ein ausgetauschtes Teil zwar mit anderen Teilen zusammenwirkt, insoweit aber nur bloßes Objekt einer erfindungsgemäßen Wirkung ist, die ihre gegenständliche Verkörperung allein in den anderen Teilen findet (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 Rn. 31 - Pipettensystem; Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 70 - Trommeleinheit).

    Ziel der Abgrenzung ist ein angemessener Ausgleich zwischen den schutzwürdigen Interessen des Patentinhabers an der wirtschaftlichen Verwertung der Erfindung und den schutzwürdigen Interessen des Abnehmers am ungehinderten Gebrauch des in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 62 - Trommeleinheit).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Was Bestandteil des Patentanspruchs ist, ist regelmäßig bereits deshalb auch wesentliches Element der Erfindung (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 Rn. 18 - Pipettensystem).

    Die rechtmäßigen Erwerber wie auch diesen nachfolgende Dritterwerber - einschließlich Wettbewerber des Patentinhabers - sind befugt, diese Exemplare bestimmungsgemäß zu gebrauchen, an Dritte zu veräußern oder zu einem dieser Zwecke Dritten anzubieten (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 97/11, GRUR 2012, 1118 Rn. 17 - Palettenbehälter II; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 Rn. 27 - Pipettensystem).

    Diese ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 53 f. - Trommeleinheit; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 97/11, GRUR 2012, 1118 Rn. 26 - Palettenbehälter II; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 Rn. 27 - Pipettensystem; Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 91 - Flügelradzähler).

    Nicht ausreichend ist in diesem Zusammenhang, wenn ein ausgetauschtes Teil zwar mit anderen Teilen zusammenwirkt, insoweit aber nur bloßes Objekt einer erfindungsgemäßen Wirkung ist, die ihre gegenständliche Verkörperung allein in den anderen Teilen findet (BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 Rn. 31 - Pipettensystem; Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 70 - Trommeleinheit).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Damit sich die technischen Wirkungen einer Erfindung in bestimmten Teilen widerspiegeln und deren Einbau zu einer die Erschöpfungswirkung verdrängenden Neuherstellung führt, müssen diese in besonderer, auf die Erfindung abgestimmter Weise ausgestaltet sein, um die ihnen zukommende Funktion erfüllen zu können, etwa durch eine besondere Formgebung (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 92 f. - Flügelradzähler und Urteil vom 3. Mai 2006 - X ZR 45/05, GRUR 2006, 837 Rn. 22 - Laufkranz).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats bezieht sich ein Mittel auf ein wesentliches Element der Erfindung, wenn es geeignet ist, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 85 = GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler).

    Auch bekannte Elemente können einen Beitrag zur Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens leisten (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 761 - Flügelradzähler).

    Diese ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 53 f. - Trommeleinheit; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 97/11, GRUR 2012, 1118 Rn. 26 - Palettenbehälter II; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 Rn. 27 - Pipettensystem; Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 91 - Flügelradzähler).

  • BGH, 15.12.2020 - X ZR 180/18

    Scheibenbremse

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Die Patentansprüche 1, 12 und 16, auf die die Klage gestützt ist, haben durch ein in der Berufungsinstanz bestätigtes Urteil des Bundespatentgerichts (BPatG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 7 Ni 12/17 (EP), juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - X ZR 180/18, GRUR 2021, 701 - Scheibenbremse I) folgende Fassung erhalten:.

    Wie der Senat bereits im Nichtigkeitsverfahren dargelegt hat, betrifft das Klagepatent vor diesem Hintergrund das technische Problem, eine Scheibenbremse bereitzustellen, die möglichst einfach aufgebaut und möglichst leicht ist sowie möglichst einfach montiert werden kann (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - X ZR 180/18, GRUR 2021, 701 Rn. 9 - Scheibenbremse).

    Sowohl das Attribut "flach" als auch das Attribut "eben" dienen der Abgrenzung von dieser Ausgestaltung (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - X ZR 180/18, GRUR 2021, 701 Rn. 21 f. - Scheibenbremse).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 97/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Die rechtmäßigen Erwerber wie auch diesen nachfolgende Dritterwerber - einschließlich Wettbewerber des Patentinhabers - sind befugt, diese Exemplare bestimmungsgemäß zu gebrauchen, an Dritte zu veräußern oder zu einem dieser Zwecke Dritten anzubieten (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 97/11, GRUR 2012, 1118 Rn. 17 - Palettenbehälter II; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 Rn. 27 - Pipettensystem).

    Diese ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 53 f. - Trommeleinheit; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 97/11, GRUR 2012, 1118 Rn. 26 - Palettenbehälter II; Urteil vom 27. Februar 2007 - X ZR 38/06, BGHZ 171, 167 Rn. 27 - Pipettensystem; Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 91 - Flügelradzähler).

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13

    Mittelbare Patentverletzung durch Angebot von Filtereinsätzen

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Darüber hinausgehende Wirkungen wie etwa ein besonders einfacher Einbau (dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. Juli 2014 - 6 U 89/13, juris Rn. 72 ff.; Urteil vom 11. November 2015 - 6 U 151/14, juris Rn. 73 ff.) kommen den angegriffenen Verschleißblechen hingegen auch bei Berücksichtigung der Vorgaben zu deren Formgebung nicht zu.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2015 - 6 U 151/14

    Gebrauchsmusterverletzung: Erschöpfung der Rechte aus einem Gebrauchsmuster durch

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Darüber hinausgehende Wirkungen wie etwa ein besonders einfacher Einbau (dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. Juli 2014 - 6 U 89/13, juris Rn. 72 ff.; Urteil vom 11. November 2015 - 6 U 151/14, juris Rn. 73 ff.) kommen den angegriffenen Verschleißblechen hingegen auch bei Berücksichtigung der Vorgaben zu deren Formgebung nicht zu.
  • BPatG, 04.07.2022 - 4 Ni 23/21
    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Eine Aussetzung bis zur Entscheidung über eine derzeit anhängige zweite Nichtigkeitsklage, die in erster Instanz zur teilweisen Vernichtung des Klagepatents geführt hat (BPatG, Urteil vom 4. Juli 2022 - 4 Ni 23/21 (EP)), ist nicht veranlasst.
  • BGH, 03.05.2006 - X ZR 45/05

    Laufkranz

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Damit sich die technischen Wirkungen einer Erfindung in bestimmten Teilen widerspiegeln und deren Einbau zu einer die Erschöpfungswirkung verdrängenden Neuherstellung führt, müssen diese in besonderer, auf die Erfindung abgestimmter Weise ausgestaltet sein, um die ihnen zukommende Funktion erfüllen zu können, etwa durch eine besondere Formgebung (BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 48/03, BGHZ 159, 76, 92 f. - Flügelradzähler und Urteil vom 3. Mai 2006 - X ZR 45/05, GRUR 2006, 837 Rn. 22 - Laufkranz).
  • BPatG, 25.10.2018 - 7 Ni 12/17
    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
    Die Patentansprüche 1, 12 und 16, auf die die Klage gestützt ist, haben durch ein in der Berufungsinstanz bestätigtes Urteil des Bundespatentgerichts (BPatG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 7 Ni 12/17 (EP), juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - X ZR 180/18, GRUR 2021, 701 - Scheibenbremse I) folgende Fassung erhalten:.
  • LG München I, 07.12.2023 - 7 O 7468/22

    Verwendungsansprüche, Patentanspruch, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Klagepatents,

    Vom bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht umfasst sind hingegen alle Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, ein patentgemäßes Erzeugnis erneut herzustellen, denn die ausschließliche Herstellungsbefugnis des Patentinhabers wird mit dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Exemplars des patentgemäßen Erzeugnisses nicht erschöpft (zuletzt BGH, GRUR 2023, 47 Rn. 42 f. - Scheibenbremse II mwN).

    Zur Beurteilung dieser Frage bedarf es einer die Eigenart des patentgeschützten Erzeugnisses berücksichtigenden Abwägung der schutzwürdigen Interessen des Patentinhabers an der wirtschaftlichen Verwertung der Erfindung einerseits und des Abnehmers am ungehinderten Gebrauch des in den Verkehr gebrachten konkreten erfindungsgemäßen Erzeugnisses andererseits (zuletzt BGH, GRUR 2023, 47 Rn. 44 f. - Scheibenbremse II mwN).

    Bliebe dem Patentinhaber demgegenüber auch der Austausch eines reinen Konsumartikels vorbehalten, wären die berechtigten Interessen der rechtmäßigen Abnehmer übermäßig beeinträchtigt (vgl. BGH, GRUR 2023, 47, 50 f. - Scheibenbremse II).

  • BGH, 24.01.2023 - X ZR 123/20

    CQI-Bericht II

    Die rechtmäßigen Erwerber wie auch diesen nachfolgende Dritterwerber sind befugt, diese Erzeugnisse bestimmungsgemäß zu gebrauchen, an Dritte zu veräußern oder zu einem dieser Zwecke Dritten anzubieten (BGH, Urteil vom 8. November 2022 - X ZR 10/20, GRUR 2023, 47 Rn. 41 - Scheibenbremse II; Urteil vom 24. Oktober 2017 - X ZR 55/16, BGHZ 216, 300 Rn. 35 - Trommeleinheit).
  • OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 6 U 232/22
    Soweit die Gründe der Einspruchsentscheidung der Beschreibung gleichstehen mögen, wäre es bei der Auslegung eines Patentanspruchs zu berücksichtigen, wenn sich ein Patent mit seiner Lehre von dem in ihm beschriebenen Stand der Technik abzugrenzen sucht (BGH, GRUR 2022, 1731 Rn. 22 - Brenngutkühlung; vgl. BGH, GRUR 2022, 1129 Rn. 47 f - Verbundelement; siehe BGH, GRUR 2021, 701 Rn. 21 f - Scheibenbremse; GRUR 2023, 47 Rn. 23 - Scheibenbremse II).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17

    Zirkoniumoxid

    Die rechtmäßigen Erwerber wie auch diesen nachfolgende Dritterwerber sind befugt, diese Erzeugnisse bestimmungsgemäß zu gebrauchen, an Dritte zu veräußern oder zu einem dieser Zwecke Dritten anzubieten (BGH, GRUR 2023, 474 Rn 44 - CQI-Bericht II; BGH, GRUR 2023, 47 Rn 41 - Scheibenbremse II; BGH, GRUR 2018, 170 Rn 35 - Trommeleinheit; BGH GRUR 2012, 1118 Rn 17 - Palettenbehälter II; BGH, GRUR 2007, 769 Rn 27 - Pipettensystem).
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